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   AG Düsseldorf, 06.11.2012 - 52 C 5290/12   

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https://dejure.org/2012,39597
AG Düsseldorf, 06.11.2012 - 52 C 5290/12 (https://dejure.org/2012,39597)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.2012 - 52 C 5290/12 (https://dejure.org/2012,39597)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 2012 - 52 C 5290/12 (https://dejure.org/2012,39597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld und Ersatz eines Haushaltsführungsschadens nach einem Verkehrsunfall bei Vorliegen einer Distorsion von Halswirbelsäule und Brustwirbelsäule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeld und Ersatz eines Haushaltsführungsschadens nach einem Verkehrsunfall bei Vorliegen einer Distorsion von Halswirbelsäule und Brustwirbelsäule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall mit HWS- und Brustwirbel-Verletzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld von 1.200 Euro für Distorsion von Halswirbelsäule und Brustwirbelsäule

Papierfundstellen

  • SVR 2013, 228
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16

    Alleinhaftung des Vordermanns bei starkem Abbremsen

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs und der vom Kläger dargelegten und von den Beklagten in der mündlichen Verhandlung am 9.1.2018 unstreitig gestellten Folgen - BWS-Distorsion, die mit mehrwöchigen Schmerzen verbunden war, zweiwöchige Krankschreibung -, die sich glücklicherweise nicht als sehr schwerwiegend darstellen, hält das Gericht auch unter Berücksichtigung der bestehenden Vorschädigung des Klägers an der Brustwirbelsäule durch den 2012 erlittenen Arbeitsunfall (vgl. zur Berücksichtigung erheblicher Vorschädigungen bei der Schmerzensgeldbemessung auch OLG Schleswig, SchlHA 2004, 124; OLG Celle, Schaden-Praxis 2011, 250) sowie der vorsätzlichen Herbeiführung der Gefahrensituation durch den Beklagten zu 1) ein Schmerzensgeld von 600,- EUR für angemessen und erforderlich (vgl. auch Ausführungen AG Düsseldorf, SVR 2013, 228).
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